Am 1. August 2024 verhandelte der 15. Senat des Oberlandesgerichts Köln eine Klage im Fall Dr. Robert Nagels gegen Matthias Helferich.
Helferich (Bundestagsabgeordneter der AfD, „Ich bin das freundliche Gesicht des NS“) und sein Anwalt Dr. Björn Clemens behaupteten, Dr. Nagels sei als „V-Mann“ in der rechten Szene tätig gewesen. Diese Anschuldigung entbehrte jedoch jeglicher Grundlage, wie das Gericht feststellte.
Dr. Nagels hat sich während seiner Studien- und Bundeswehrzeit, auf dienstlichen Befehl, der Aufklärung von politischer Agitation gewidmet. So trug er dazu bei, dass Aktivitäten gegen die Bundeswehr („Soldaten sind Mörder“) dienstlich nachgegangen werden konnte, da eine Gegenwehr durch Bevölkerung oder Sicherheitsbehörden seinerzeit nicht erkennbar war.
Gerichtliche Bewertung
Das Gericht machte deutlich, dass der Begriff „V-Mann“ an sich neutral ist und keine strafrechtliche Beleidigung darstellt. Ein „V-Mann“ agiert im Dienst des Staates, um Straftaten aufzudecken oder zu verhindern. Der beisitzende Richter lobte die Tätigkeit von „V-Männern“ als heldenhaft, da sie zur Sicherheit des Staates beitragen. Wer versucht, „V-Männer“ in ein schlechtes Licht zu rücken, verfolgt oft fragwürdige Absichten.
Folgen
Im Rahmen eines Vergleichs verpflichtete sich Helferich, zukünftig die falschen Behauptungen über Dr. Nagels zu unterlassen. Sollte Helferich die gegenständliche Tatsachenbehauptung erneut aufstellen, muss er 5001 EUR Strafe bezahlen.
Fazit
Die Entscheidung des Gerichts setzt ein deutliches Zeichen gegen die Verbreitung von Falschinformationen. Sie unterstreicht die Bedeutung von Wahrheit und Fairness im öffentlichen Diskurs und zeigt, dass unbewiesene Anschuldigungen rechtliche Konsequenzen haben können. Dr. Nagels, der seit 30 Jahren durch Behörden, Antifa und deren Helferlein verfolgt wird, sieht sich durch dieses Urteil in seiner Integrität gestärkt. Es wird klar, dass die Verbreitung verleumderischer Fehlinformationen in Zukunft geahndet und die betreffenden Personen empfindlich bestraft werden. Abgesehen von den rechtlichen Konsequenzen, können sie auch eine erhebliche öffentliche Blamage erleiden.
Ergänzung
Gegen Helferich ist aktuell ein Ausschlussverfahren aus der AfD anhängig. Ihm wurden die Mitgliedsrechte entzogen und ihm wird vorgeworfen, Parteimitglieder unter Druck gesetzt oder bedroht zu haben. Es sollen Dossiers über politische Mitstreiter in der AfD erstellt worden sein, um deren Vergangenheit auszunutzen und sie damit in der Öffentlichkeit zu diskreditieren. Diese Praktiken zeigen, dass politische Auseinandersetzungen bisweilen über die Grenzen es Zulässigen hinaus geführt werden. Nachdenklich sollte stimmen, dass sich die Methoden von Antifa und Helferlein gleichen. Mit Denunziation, Falschinformation, Verleumdung sind die Grenzen zum politischen Verfall längst überschritten.
Weiterführendes
Zeit Online